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Versicherungen für eine Grenadareise

 
Auslandskrankenversicherung:

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland in Folge Krankheit oder Unfall sind durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt. Nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet. Außerdem hat man über die Notrufnummer des Versicherers moralische, finanzielle und ärztliche Unterstützung.

Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.

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Stand: 06. November 2006.