- Eine Anmeldung
kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet
erfolgen. Auf Grundlage unserer aktuellen Prospekte oder
Internetangebote bietet der Anmelder FIP den Abschluss eines Vertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn FIP den Preis
und die Buchung schriftlich bestätigt.
1.1.2. Bezahlung
Nach Erhalt der Veranstaltungsbestätigung überweist der Anmelder innerhalb von 10 Tagen die auf der Veranstaltungsbestätigung
ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% vom Gesamtpreis der Rechnung
(auf volle Euro aufgerundet), maximal 250,-- Euro pro Teilnehmer. Die
Prämien für eine eventuelle Versicherung, bzw. Eintrittskarten usw.,
werden mit der Anzahlung fällig. Die nicht fristgerechte Bezahlung der
Anzahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. FIP ist in diesem Falle
berechtigt, den reservierten Platz an einen anderen Teilnehmer zu
vergeben und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises
bzw. maximal 50,-- Euro zu erheben. Der Restbetrag ist spätestens 30
Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu leisten. Bei Anmeldungen
kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Gesamtpreis sofort
in voller Höhe fällig. Die auf den Veranstaltungspreis eingezahlten
Gelder sind in der Regel gemäß §651k BGB insolvenzgesichert. Zusammen
mit der Bestätigung bekommt der Anmelder den Sicherungsschein ausgehändigt.
Die Veranstaltungsunterlagen erhält der Anmelder ca. 8 bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn. Ohne vollständige Bezahlung des
Veranstaltungspreises besteht kein Anspruch des Anmelders auf
Aushändigung der Unterlagen bzw. Inanspruchnahme der
Veranstaltungsleistungen. Der Einzahlungsnachweis obliegt der Pflicht
des Anmelders.
-
1.2. Für alle
anderen FIP-Veranstaltungen
1.2.1. Anmeldung
- Eine Anmeldung kann
schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage
unserer aktuellen Prospekte oder Internetangebote bietet der Anmelder FIP den Abschluss
eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Annahme von FIP zu
Stande. Der Anmelder erhält von FIP eine Anmeldebestätigung.
- 1.2.2. Bezahlung
- Die Bezahlung des
Gesamtpreises ist unaufgefordert bis spätestens 7 Tage nach dem im Prospekt
bzw. im Internet ausgeschriebenen Anmeldeschluss zu leisten. Die nicht
fristgerechte Bezahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. FIP ist in diesem
Falle berechtigt, den reservierten Platz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben
und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises bzw. maximal
50,-- Euro zu erheben.
-
1.3. Für
alle vermittelnden Tätigkeiten (z. B. Pauschalreisen, Flüge,
Mietautos, Tickets usw.)
1.3.1. Anmeldung
- Eine Anmeldung
kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen.
Auf Grundlage der Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers
wird der Vertrag zwischen dem Anmelder und dem Leistungsträger
geschlossen.
-
1.4.
Serviceentgelte
1.4.1. Für die Vermittlung von Leistungen von Fluggesellschaften, Bahn
u. a. werden folgende Serviceentgelte berechnet:
- 12,00
€ Expresszustellung, pro Buchung
- 15,00
€ Tickethinterlegung, pro Ticket
- 15,00
€ E-Ticket, pro Ticket
- 15,00
€ Hinterlegung im Ticketoffice, pro Ticket
- Aufwendungen
oder Auslagen, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z. b.
Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren usw.) sind zusätzlich zum
Serviceentgelt, dass lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt,
vom Kunden an FIP zu erstatten.
- Die
Serviceentgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.
- Bei
Stornierungen und Umbuchungen bleibt der Anspruch auf bereits
angefallene Serviceentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind
ebenfalls zu erstatten.
-
2.1. Bei
FIP-Veranstaltungen:
- Die Leistungen ergeben
sich aus den Leistungshinweisen der aktuellen Prospekte bzw. unserer Angebote im
Internet, den weiteren Hinweisen, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
der Veranstaltungsbestätigung/Anmeldebestätigung. Nebenabreden (Wünsche und
Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen
der schriftlichen Bestätigung oder ein E-Mail durch FIP. Vermittelt FIP im
Rahmen seiner Veranstaltungen Fremdleistungen, haftet FIP nicht selbst für die
Durchführungen der Fremdleistungen, soweit in der Ausschreibung oder
Bestätigung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen
wird. Die Veranstaltung beginnt und endet zu dem im Prospekt oder im Internet
ausgeschriebenen Zeiten. Wichtige Umstände oder Änderungen der Zeiten der
Verkehrsunternehmen können zu einer Verschiebung führen. FIP versucht den
Teilnehmer über diese neuen Termine/Zeiten rechtzeitig zu informieren. Flugscheine und
Sonderfahrtausweise gelten nur für die angegebenen Tage und Zeiten. Wenn der
Teilnehmer
einzelne Leistungen nicht in Anspruch nimmt, kann hierfür keine Erstattung
gewährt werden.
- 3.1. Wird die
Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FIP
als auch Teilnehmer den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung
wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich
aus dem Gesetz. Der FIP wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann
jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Der FIP ist verpflichtet, die infolge der Kündigung
des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung vorsieht, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen
fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.
- 4.1. FIP ist
berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Vertrages aus rechtlich
zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner
Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Vertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
4.2. FIP kann bis 7 Tage nach Anmeldeschluss vom Vertrag zurücktreten,
wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird. In diesem Fall kann nach Absprache mit den Teilnehmern, die
Veranstaltung mit einer höheren Gebühr ermöglicht werden.
4.3. FIP ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige
Veranstaltungsabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Veranstaltungsleistung unverzüglich nach
Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.4. FIP kann den Veranstaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung
ungeachtet einer Abmahnung von FIP bzw. der von ihm eingesetzten
Freizeitleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer
Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit
nicht gewachsen, gilt Gleiches. Kündigt FIP, so behält er den Anspruch
auf den Veranstaltungspreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gut gebrachten Beträge. Die von FIP eingesetzte Veranstaltungsleitung
ist ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von FIP wahrzunehmen.
4.5. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann
der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen
Absage einer Freizeitveranstaltung durch FIP, die Teilnahme an einer
gleichwertigen Freizeit verlangen, wenn FIP in der Lage ist, eine solche
Veranstaltung aus dem Angebot von FIP ohne Mehrpreis anzubieten. Dieses
Recht kann der Teilnehmer binnen 7 Tage in Schriftform bei FIP geltend
machen.
4.6. Bei Reisen hat sich der Teilnehmer 24-48 Stunden vor
Rückfahrt/Rückflug über die Fahrzeiten/Flugzeiten zu informieren. Wenn der
Teilnehmer dies nicht tut und die Fahrt/den Flug verpasst, gehen die
daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Teilnehmers.
4.7. Bei verspätetem Erscheinen zu einem von FIP genanten Zeitpunkt an
einen Treffpunkt, trägt der Teilnehmer alle möglichen Folgekosten
selbst.
4.8. Programmänderungen sind vorbehalten.
4.9. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als
4 Monate, kann FIP Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises
verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorgesehen
die Preise der Leistungsträger erhöht haben. Eine Preiserhöhung kann
nur bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.
Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des
Gesamtpreises kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten.
- 5.1.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der
Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
5.2. Im Falle eines Rücktritts kann FIP eine pauschalierte Entschädigung
verlangen, die sich nach
folgenden Prozentsätzen pro Person vom Veranstaltungspreis berechnet:
-
Für FIP-Veranstaltungen mit mindestens einer Übernachtung
bis 60.Tag vor Veranstaltungsbeginn 30%
59. bis 30.Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
29. bis 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80%
7. Tag bis zum Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt der Veranstaltung 100%.
-
Für alle anderen
FIP-Veranstaltungen
bis 30.Tag vor Veranstaltungsbeginn 10%
29. bis 8.Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
7. Tag bis zum Veranstaltungsbeginn 80%
- Dem Teilnehmer steht das Recht zu,
FIP nachzuweisen, dass ein Schaden
nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ausfällt als die Pauschale. In diesem
Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten
verpflichtet.
- 6.1. Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm vom FIP
in Form von möglichen Informationsbriefen vor Veranstaltungsantritt zugehen.
6.2. Teilnehmer, die während einer Veranstaltung die Volljährigkeit erlangen oder
aufgrund einer Sondervereinbarung als Volljährige an einer Veranstaltung für
Minderjährige teilnehmen, unterstehen im Interesse eines reibungslosen
Veranstaltungsablaufs ausdrücklich den Weisungen der jeweiligen
Veranstaltungsleitung. Das Gleiche gilt für alle Minderjährigen Teilnehmer.
6.3. Über evtl. Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit, sowie schwere
Erkrankungen eines Teilnehmers muss FIP bei der Anmeldung zwingend informiert
werden. Die Nichtinformation hierüber berechtigt FIP, den Vertrag ggf.
fristlos zu kündigen.
6.4. Mitnahme und Konsum von Drogen, Rausch- und Aufputschmitteln aller Art wie
auch der Missbrauch von Alkohol ist bei Veranstaltungen untersagt. Für
die aus der Verletzung dieses Verbotes entstehenden Folgen haften
ausschließlich die betreffenden Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigten.
Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, den Teilnehmer bei Zuwiderhandlung
jederzeit von der Reise bzw. Veranstaltung auszuschließen.
6.5. Die Daten der Teilnehmer unterliegen dem Datenschutz.
7. Vertragsobliegenheiten
- 7.1. Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht,
hat der Teilnehmer nur dann
die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe,
Minderung des Preises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn der
Teilnehmer es nicht
schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel der Veranstaltung FIP anzuzeigen.
7.2 .Tritt ein Veranstaltungsmangel auf, muss der Teilnehmer FIP eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach darf der Teilnehmer selbst Abhilfe schaffen
oder bei einem erheblichen Mangel die Veranstaltung kündigen. Eine Fristsetzung
bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von FIP
verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes
Interesse Teilnehmerseits gerechtfertigt ist.
7.3. Eine Mängelanzeige nimmt die Veranstaltungsleitung entgegen. Sollten Sie
diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wendet sich der Teilnehmer direkt an FIP.
7.4. Gewährleistungsansprüche hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem
vertraglichen Veranstaltungsende bei FIP geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
7.5. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten nach dem vertraglichen
Veranstaltungsende.
7.6. Der Anmelder haftet immer für die Gesamtschulden und vertraglichen
Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Teilnehmer zu den Bedingungen des
Veranstalters und weiterer Leistungsträger.
- 8.1. Im Prospekt bzw. in der Bestätigung
hat FIP den Teilnehmer über evtl. notwendige
Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser
Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über
etwaige Änderungen wird FIP den Teilnehmer, sobald FIP diese bekannt werden,
unverzüglich unterrichten.
8.2. Der Teilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher
Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
- 8.3. Für die Beschaffung der Reisedokumente
ist der Teilnehmer alleine verantwortlich.
8.4. Sollten trotz dem Teilnehmer erteilten Informationen Einreisevorschriften
einzelner Länder vom Teilnehmer nicht eingehalten werden, sodass der Teilnehmer
deshalb die
Reise nicht antreten kann, ist FIP berechtigt, den Teilnehmer mit den entsprechenden
Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 zu belasten.
- 9.1.
Die Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche sind durch
eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung geregelt. Über die
Versicherungssumme und die allgemeinen Versicherungsbedingungen
informiert FIP den Teilnehmer gerne auf entsprechende Anforderung.
bei vermittelnden Tätigkeiten:
- 9.2. Wird eine Pauschalreise und/oder eine Beförderung,
oder eine andere Vermittlung von touristischen Leistungen erbracht, so erbringt
FIP Fremdleistungen. In diesem Falle haftet ausschließlich das befördernde
Unternehmen bzw. der Pauschalveranstalter oder der jeweilige Leistungsträger. Vermittelt FIP lediglich fremde
Leistungen, so haftet FIP nur für die ordentliche Vermittlung der Leistung und
nicht für die Leistungserbringung selbst.
Für Flug - oder Fahrplanänderungen, Wetterbehinderungen o. ä. wird keine
Haftung übernommen.
- 10.
Verjährung und Sonstiges
10.1 Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in 12 Monaten. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden
sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche
schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3
Jahren.
10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge.
-
Alle weiteren Vertragspunkte gelten für
Kinder-Betreuung:
- 11.
Kinder-Betreuung
11.1. Eine Auftrag
kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet
erfolgen. Auf Grundlage aktueller Preislisten, Internetangebote
oder individueller Angebote bietet der Auftraggeber FIP den Abschluss eines Vertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme von FIP zustande.
- 11.2. Nach Erhalt der
Auftragsbestätigungsbestätigung überweist der Auftraggeber FIP
innerhalb von 10 Tagen den auf der Auftragsbestätigung
ausgewiesenen Anzahlungsbetrag. Dieser beträgt 20% vom Gesamtpreis der Rechnung.
Die nicht fristgerechte Bezahlung der
Anzahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Restbetrag ist spätestens
14
Tage nach dem erfolgten Auftrag unaufgefordert zu leisten. Der Einzahlungsnachweis obliegt der Pflicht
des Auftragsgebers.
- 11.3. In Auftrag gegebene Artikel
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FIP.
- 11.4. Der Auftraggeber sorgt für
alle im Zusammenhang mit der Vertragsausführung notwendigen
behördlichen Auflagen und übernimmt die hierfür anfallenden
Gebühren, einschließlich etwaiger Steuern und GEMA-Gebühren.
11.5 Der Auftraggeber stellt bei Bedarf ordnungsgemäße,
zugelassene und ausreichende Stromanschlüsse zur Verfügung.
- 11.6 Rücktritt
-
Der Auftraggeber kann
jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Auftrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
-
Bis 31 Tage vor Auftragsbeginn kann der
Auftrag kostenfrei storniert werden. Im Falle eines Rücktritts kann
FIP eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach
folgenden Prozentsätzen vom jeweiligen Auftragspreis berechnet:
- bis 30.Tag vor Auftragsbeginn 10%
29. bis 8.Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
7. Tag bis zum Veranstaltungsbeginn 80%.
-
Alle weiteren Vertragspunkte gelten für
den Verkauf von Artikeln:
- 12.1. Der Auftrag kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage
unserer Angebote bieten der Käufer FIP den Abschluss eines Vertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme von FIP zustande.
- 12.2. Die Bezahlung de Gesamtpreises
ist bis 30 Tage nach Erhalt der Artikel unaufgefordert zu leisten.
Bei nichtfristgerechter Bezahlung fallen Mahngebühren von 5,00 € an.
- 12.3. Die Artikel bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von FIP.
- 12.4. FIP behält sich das Recht vor
nicht einwandfreie Artikel umzutauschen bzw. nachzubessern. Nicht
einwandfreie Artikel müssen bis 14 Tage nach Erhalt reklamiert
werden und können auf Kosten von FIP zurückgesendet werden.
Ausgenommen vom
Umtausch bzw. Nachbesserung sind Schäden, die auf natürlichen
Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder
falsche Pflege zurückzuführen sind.
- 12.5. Der Käufer kann den Vertag
innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Dieser
Widerruf ist schriftlich zu erklären.
Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Verträgen von Artikeln, die nach
speziellen Wünschen angefertigt wurden.
- 12.6. Bei einem Versand von Artikeln
werden die jeweiligen Portokosten der Deutschen Post in Rechnung
gestellt.
- 12.7.
Bestellte Artikel werden so schnell als möglich ausgeliefert,
mindestens aber binnen 4 Wochen ab Bestellung, soweit nichts
anderweitiges vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Kann
FIP aufgrund eines Umstandes, den FIP nicht zu vertreten hat
den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so wird FIP von
der Verpflichtung zur Leistung frei. Erfolgt die Lieferung aus
Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nach Ablauf von vier
Monaten nach Vertragsschluss, kann FIP dadurch entstandene Kosten
berechnen.
- Hinweis zu der Formulierung dieser Veranstaltungsbedingungen:
Bei diesen Veranstaltungsbedingungen haben wir bewusst auf die Verwendung von
weiblichen Schreibweisen (...In/..in) verzichtet, weil größtenteils
Gesetzestexte verwendet wurden, die solche Formulierungen nicht zulassen, bzw.
die ohnehin schon schwere Verständlichkeit dieser Bedingungen durch doppelte
Artikel (der/die) etc. noch zusätzlich erschwert würde.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis!
- Freizeitveranstalter Gabriele Papke
FIP-Freizeit Individuell Papke
- Postfach 1150, 74220 Flein oder
- Samtrotweg 2, 74223
Flein
Tel.: 07131 9191698 Fax: 069 791217082
- Gerichtsstand: Heilbronn
- Stand: April 2004